Bauherren – Baurechtlichen Störungen gegensteuern

Häufig erreichen mich Anfragen zur Prüfung von Kaufverträgen vor der Unterzeichnung beim Notar. Gleiches gilt für Bauträger- und Handwerkerverträge, hier kann eine Prüfung vor Unterzeichnung häufig vor Schaden bewahren. Die Erstellung individuell zugeschnittener Bauverträge für Tiefbau und Hochbau bildet die rechtssichere Grundlage für Ihre Investition, die Abwehr von unberechtigten Werklohnforderungen und Nachträgen und gehört ebenso zu meinen Tätigkeitsbereichen, wie die daraus resultierende Minderung und Zurückbehaltung. Frühzeitiger Handlungsbedarf besteht ebenso hinsichtlich Bauzeitverzögerungen oder Baumängeln, denn die Folgen können verheerend sein. Für den Bauherrn ist die Einhaltung der Bauzeiten und der -qualität für den reibungslosen Ablauf der Folgegewerke absolut notwendig. Ich unterstütze Sie bei der Früherkennung von Risiken sowie der Abwehr von zusätzlichen Forderungen und überraschenden Kosten. Selbstverständlich betreue ich das Bauvorhaben zu jedem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt. Werden Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften an Sie herangetragen, prüfe ich deren Berechtigung.